Seit Januar 2007 müssen neu in Verkehr gesetzte Lastwagen- und Busse, deren Führer- und Führerinnen den Arbeits- und Ruhezeitvorschriften (ARV) unterliegen, mit einem digitalen Fahrtschreiber (DFS) ausgerüstet sein.
Als ihr Partner erledigen wir mit Ihrer Zusammenarbeit die gesetzeskonforme Datenauswert- und Archivierungspflicht und schützen Sie vor IT-Investitionen.
Was tun wir für Sie?
- Auswerten von Fahrerkarten- und Fahrzeugdaten, welche Sie mit handelsüblichen Downloadkey's in Ihrer Unternehmung ausgelesen haben. Dies zu klar kalkulierbaren Preisen
- Auf Wunsch Benachrichtigen wir Sie, falls der Fahrer seine Fahrerkarte noch nicht ausgelesen hat oder der Massenspeicher vom Fahrzeug ausgelesen werden muss
- Archivierung der Daten gemäss ARV
Auf Wunsch beschaffen wir Ihnen Kartenlesegerät und/oder Downloadkey
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, unsere Lösung wartet auf Sie