Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (ARV1) vom 19. Juni 1995 (Stand am 3. August 2022)
Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen (ARV2) vom 6. Mai 1981 (Stand 1. Februar 2019)
Die Arbeits- und Ruhezeitverordnung regelt die Arbeits- Lenk- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen sowie die Kontrolle und die Pflichten der Arbeitgeber.
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