digitale Auswertung

Seit Januar 2007 müssen neu in Verkehr gesetzte Lastwagen und Busse, deren Führer- und Führerinnen den Arbeits- und Ruheizeitvorschriften (ARV) unterliegen, mit einem digitalen Fahrtschreiber (DFS) ausgerüstet sein.

Als Ihr Partner erledigen wir mit Ihrer Zusammenarbeit die gesetzeskonforme Datenauswert- und Archivierungspflicht und schützen Sie vor IT-Investitionen.

Was tun wir für Sie?

  • Auswerten von Fahrerkarten- und Fahrzeugdaten, welche Sie mit handelsüblichen Kartenleser- und Downloadkey's in Ihrer Unternehmung ausgelesen haben. Dies zu klar kalkulierbaren Preisen
  • Auf Wunsch Benachrichtigen wir Sie, falls der Fahrer seine Fahrerkarte noch nicht ausgelesen hat oder der Massenspeicher vom Fahrzeug ausgelesen werden muss
  • Archivierung der Daten gemäss ARV
  • Auf Wunsch beschaffen wir Ihnen Kartenlesegerät- und Downloadkey

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, unsere Lösung wartet auf Sie!