Analoge- und Digitale Auswertung
Als Ihr Partner übernehmen wir für Sie die Gesetzeskonforme Aufstellung über die Arbeits- Lenk- und Ruhezeit. Wir führen die Daten der digitalen- und analogen Fahrtenschreiber zusammen und werten diese präzise und rationell aus.
Durch Hinzufügen ihrer Angaben über Absenzen (Ferien, Krankheit, Unfall, Kompensation usw.) vervollständigen wir die Auswertung. Übrige Arbeitszeiten werden gemäss Ihren Arbeitsrapporten aufgeführt und mitberechnet.
Nur so kann eine Gesamtübersicht über den Fahrer erstellt werden und dessen beruflichen Tätigkeiten fortlaufen überwacht werden (Art. 16/1 ARV1)
Welche Fahrzeuge mit einem digitalen oder mit einem analogen Fahrtschreiber ausgerüstet werden müssen wird im Artikel 100 Absatz 1 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, SR 741.41) festgelegt.
Sparen Sie in erster Linie viel Aufwand und Zeit, die Sie für die Aquisition von neuen Kunden oder Aufträgen, für die Kundenpflege, die Disposition oder andere Administrative Arbeiten einsetzen können.
Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und- führerinnen
SR 822.221 ARV1 vom 19. Juni 1995 (Stand am 3. August 2022