digitale Auswertung
Seit Januar 2007 müssen neu in Verkehr gesetzte Lastwagen und Busse, deren Führer- und Führerinnen den Arbeits- und Ruheizeitvorschriften (ARV) unterliegen, mit einem digitalen Fahrtschreiber (DFS) ausgerüstet sein.
Die neuen EU-Regelungen führen dazu, dass in der Europäischen Union sämtliche ab dem 15. Juni 2019 neu zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge, die von der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 betroffen sind, mit einem «intelligenten Fahrtschreiber» ausgerüstet werden müssen.
Als Ihr Partner erledigen wir mit Ihrer Zusammenarbeit die gesetzeskonforme Datenauswert- und Archivierungspflicht und schützen Sie vor IT-Investitionen.
Was tun wir für Sie?
- Auswerten von Fahrerkarten- und Fahrzeugdaten, welche Sie mit handelsüblichen Kartenleser- und Downloadkey's in Ihrer Unternehmung ausgelesen haben. Dies zu klar kalkulierbaren Preisen
- Auf Wunsch Benachrichtigen wir Sie, falls der Fahrer seine Fahrerkarte noch nicht ausgelesen hat oder der Massenspeicher vom Fahrzeug ausgelesen werden muss
- Archivierung der Daten gemäss ARV
- Auf Wunsch beschaffen wir Ihnen Kartenlesegerät- und Downloadkey
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, unsere Lösung wartet auf Sie!